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Fahrradbeleuchtung: Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für Fahrräder Scheinwerfer mit mindestens 10 Lux vor. Große technische Fortschritte beim Licht machens möglich: Leuchtdioden (LEDs) strahlen heute wesentlich gleichmäßigere Lichtkegel ab, als das bisher mit Halogenglühlampen der Fall war. Darüber hinaus lösen Nabendynamos die witterungsanfälligen und oft nicht funktionierenden Seitenläuferdynamos ab. Bei uns finden Sie also alles, was das Radfahrerherz begehrt um sicher mit genügend Licht auf den Strassen unterwegs zu sein. |

